Geschäftsbedingungen der Comet - Kinos, Mönchengladbach

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Comet - Filmtheater anerkennt der Besucher die nachfolgenden Bedingungen der Comet Cine Center GmbH, Viersener Straße 8, 41061 Mönchengladbach als Betreiberin im Rahmen des Vertragsverhältnisses als für ihn rechtlich verbindlich an.

1. Die vom Besucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung nach Maßgabe der gedruckten Angaben gemäß Kartenaufdruck. Der Besuch der Comet -Kinos unterliegt den Bestimmungen des Gesetztes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ( JschÖ). Der Besucher ist verpflichtet, auf Anforderung durch das Kontrollpersonal zum Zwecke des Altersnachweises einen gültigen Personalausweis an der Kasse vorzulegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte oder auf Einlass in die Filmvorstellung entfällt trotz Vorlage einer gültigen Eintrittskarte dann, wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen.

2. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse abgeholt werden. Kartenreservierungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst werden, verfallen und werden vom EDV -System automatisch gelöscht. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.

3. Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.

4. Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes.

5. Ein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung nach Maßgabe der Ziffer 4 verfällt spätestens mit Ablauf von 10 Minuten nach Beginn des Hauptfilmes. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Schadensersatzansprüche aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

6. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für verlustig geratene Wertgegenstände ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

7. Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

8. Das Mitbringen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in die Vorstellung ist nicht gestattet.

9. Der Besucher verpflichtet sich, fur die Dauer des Aufenthaltes im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos, insbesondere dessen Einrichtungen und Inventarteile. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

10. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellungen, gleich welcher Art, zu unterlassen. Dem Rauchverbot ist folge zu leisten, Handys sind, zur Vermeidung von Störungen, während der laufenden Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.

11. Der Betreiber ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, berechtigt im Falle erheblicher oder wiederhalter Störungen und VerstöBe gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.

Mönchengladbach 2006